Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1966 - IV B 210.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,6731
BVerwG, 15.12.1966 - IV B 210.66 (https://dejure.org/1966,6731)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1966 - IV B 210.66 (https://dejure.org/1966,6731)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1966 - IV B 210.66 (https://dejure.org/1966,6731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,6731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berufen einer Baugenehmigungsbehörde auf zivilrechtliche Gründe bei der Prüfung von Baugesuchen - Genehmigung von vereinigten Grundstücken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - IV B 210.66
    Die hier erst nach Erlaß des Widerspruchsbescheides durch die Vereinigung der beiden Grundstücke eingetretene Änderung der Sachlage sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 3.65 - (BVerwGE 22, 129) zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63

    Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1966 - IV B 210.66
    Die Baugenehmigungsbehörde hat bei der Prüfung von Baugesuchen grundsätzlich von den tatsächlichen Angaben des Bauwerbers über die zivilrechtlichen Verhältnisse des Grundstücks auszugehen, dessen Bebauung angestrebt wird; sie darf sich freilich unter bestimmten Voraussetzungen auf zivilrechtliche Gründe berufen, die einer Bebauung entgegenstehen (BVerwGE 20, 124), braucht dies aber nicht zu tun.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht